Tätigkeitschwerpunkte.

 

Als Rechtsanwalt bin ich schwerpunktmäßig im Bereich des privaten und gewerblichen Mietrechts, speziell im Interesse der

Vermieter, tätig.

Dies umfasst beispielsweise die Vertretung im Rahmen der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegen Mieter, die Abwehr von unberechtigten Minderungsbegehren oder die Geltendmachung und Durchsetzung von Mieterhöhungsansprüchen.

Die Vorbereitung und Durchsetzung eines Räumungsanspruchs nach einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens oder aufgrund Eigenbedarfs ist selbstverständlich ebenso Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Ich kann Sie ferner bei der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen, Durchsetzung des sich hieran anknüpfenden Duldungsanspruchs und letztlich bei der Mieterhöhungserklärung beraten und vertreten.

Ich bin selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten tätig.

 

Wenn Sie Beratung auf anderen Rechtsgebieten benötigen, sprechen Sie mich bitte an. Aufgrund meiner langen Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin kenne ich eine Vielzahl von hervorragend spezialisierten Büros, mit denen ich zusammen- arbeite.

 

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