Notariat

 

Als Notar bin ich für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

 

Zu nennen sind insbesondere folgende Bereiche:

 

Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch,       Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung

 

• Ehe und Familie: Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Partnerschaftsvertrag, Adoption

 

• Erbrecht und Vorsorge: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung,

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung

 

 • Gesellschaftsrecht: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft,

Registeranmeldung

 

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt.

Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden. Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes.

 

Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen ist mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.

 

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